Michael Hilpüsch
Datenschutzbeauftragter der Kirchengemeinden
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Roßmarkt 12
65549 Limburg - Datenschutzbeauftragter-Kirchengemeinden@bistumlimburg.de
26.11.2019
Nach § 2 Abs. 2 KDG-DVO sind die Mitarbeiter (das sind die Beschäftigten und die ehrenamtlichen) durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften des KDG sowie den anderen für ihre Tätigkeit geltenden Datenschutzvorschriften vertraut zu machen. Sie finden hier daher eine Zusammenstellung von Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zum Datenschutz oder mit datenschutzrechtlichem Bezug für das Bistum Limburg. Die Sammlung wird ständig überarbeitet. Wenn Sie Anregungen oder Fragen haben, kommen Sie gerne auf mich zu.
Hier finden Sie die Durchführungsverordnung zum KDG (KDG-DVO) als Website.
Datenschutzbeauftragter der Kirchengemeinden