Datenschutzerklärungen für Kirchengemeinden
Datenschutzerklärungen für Kirchengemeinden zum Download im rtf-Format
Was ist eine Datenschutzerklärung?
Geregelt ist das in den §§ 14 bis 16 KDG.
Mit einer Datenschutzerklärung erfüllen Sie die gesetzliche Informations- und Transparenzpflicht. Sie hilft dem Betroffenen, überhaupt von der Existenz einer ihn betreffenden Datenverarbeitung zu erfahren. Sie müssen sie erfüllen, wenn Daten vom Betroffenen erhoben werden.
Datenerhebung ist das Beschaffen von Daten über den Betroffenen. Die Datenerhebung kann direkt beim Betroffenen erfolgen (Direkterhebung), wozu jede Erhebung von Daten mit Kenntnis oder unter Mitwirkung des Betroffenen zählt.
Beispiel: Ein Interessent (das ist dann der Betroffene) füllt ein Anmeldeformular aus, um an einer Veranstaltung teilzunehmen oder Mitglied des Kirchenchores werden.
Mit der Dritterhebung sind demgegenüber Fälle gemeint, in denen der Verantwortliche Daten von einem Dritten über eine betroffene Person bezieht oder die Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen beschafft wurden.
Beispiel: Ein Unternehmen kauft für Werbezwecke Datensätze von einem Adresshändler.
Die Dritterhebung unterscheidet sich also von der Direkterhebung dadurch, dass der Betroffenen nicht daran beteiligt ist.
In beiden Fällen muss der Verantwortliche dem Betroffenen gewisse Informationen über die Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen.
Bei der Direkterhebung nach § 15 KDG muss die Information an die betroffene Person zum Zeitpunkt der Erhebung personenbezogener Daten erfolgen.
Bei der Dritterhebung nach § 16 KDG kommt es auf die konkrete Verarbeitungssituation an, bis wann der Verantwortliche den Betroffenen zu informieren hat.
Übrigens: Die hier gemeinten Informationen werden oft auch als "Datenschutzinformationen" bezeichnet. Ich nenne sie aber (wieder) "Datenschutzerklärung", um deutlich zu machen, dass darin etwas erklärt, also erläutert wird. Beide Begriffe meinen aber das gleiche.
Es kann zahlreiche Verarbeitungssituationen in einer Kirchengemeinde geben, zu denen eine Datenschutzerklärung zu erteilen ist. Diese Sammlung ist deshalb erst der Anfang.
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