Verpflichtungserklärung für Kirchengemeinden


Vorlage Verpflichtungserklärung für Haupt- und Ehrenamtliche in Kirchengemeinden
Der Datenschutzbeauftragte der Kirchengemeinden empfiehlt:
Bereits in der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) vom 1.1.1994 war in § 4 KDO die Verpflichtung auf das Datengeheimnis geregelt. Die KDO-Durchführungsverordnung (KDO-DVO) sah hierfür sogar ein verbindliches Formular vor. Von Letzterem ist das KDG und die KDG-DVO nun abgewichen. Auf der Grundlage von § 5 KDG und den §§ 2 und 3 KDG-DVO stelle ich hier nun eine erste Neufassung einer Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis zur Verfügung. Das Dokument ist abgestimmt auf Mitarbeiter der Kirchengemeinden (§ 2 KDG-DVO), das sind die Beschäftigten der Kirchengemeinde und die dort ehrenamtlich tätigen Personen. Es handelt sich um ein Dokument im Rich-Text-Format (rtf). Für Verbesserungsvorschläge, Anregungen und Kritik bin ich dankbar.
Aktualitätshinweis: Laden Sie sich das Formular bei jeder Verwendung hier immer frisch herunter, da es natürlich von Zeit zu Zeit verbessert wird.
Überarbeitungen: 4 (zuletzt 12.5.2020)