Verpflichtungserklärungen Kirchengemeinden und Bistum
Vorlagen für Verpflichtungserklärungen für Kirchengemeinden und das Bistum
Diese Seite enthält zwei verschiedene Vorlagen, zum einen für Beschäftigte und Ehrenamtliche der Kirchengemeinden und zum anderen für Beschäftigte und Ehrenamtliche des Bistum Limburg. Bitte achten Sie darauf, das jweeils für Sie richtige Formular zu verwenden.
Der Datenschutzbeauftragte empfiehlt:
Bereits in der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) vom 1.1.1994 war in § 4 KDO die Verpflichtung auf das Datengeheimnis geregelt. Die KDO-Durchführungsverordnung (KDO-DVO) sah hierfür sogar ein verbindliches Formular vor. Von Letzterem ist das KDG und die KDG-DVO nun abgewichen. Auf der Grundlage von § 5 KDG und den §§ 2 und 3 KDG-DVO stelle ich hier nun eine erste Neufassung einer Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis zur Verfügung. Das Dokument ist abgestimmt auf Mitarbeiter der Kirchengemeinden (§ 2 KDG-DVO), das sind die Beschäftigten der Kirchengemeinde und die dort ehrenamtlich tätigen Personen. Es handelt sich um ein Dokument im Rich-Text-Format (rtf). Für Verbesserungsvorschläge, Anregungen und Kritik bin ich dankbar.
Aktualitätshinweis: Laden Sie sich das Formular bei jeder Verwendung hier immer frisch herunter, da es natürlich von Zeit zu Zeit geändert und ergänzt wird.
Überarbeitungen: 5 (zuletzt 26.4.2022)